Im Gutachten zur Urnenabstimmung führte der Gemeinderat aus, dass die Neugestaltung des Marktplatzes unabhängig vom Hochwasserschutzprojekt Dorf- und Tüfibach realisiert werden kann. Diese Aussage trifft zu. Dennoch haben die Ablehnung des Hochwasserschutzprojekts und weitere Projektanpassungen finanzielle Auswirkungen auf das Bauprojekt.
Hochwasserschutzmassnahmen
Bis das Hochwasserschutzprojekt Dorf- und Tüfibach realisiert ist, befindet sich das Bauprojekt auf dem Marktplatz gemäss Naturgefahrenkarte des Kantons St.Gallen in einem Gebiet, für das zusätzliche bauliche Schutzmassnahmen getroffen werden müssen. Konkret muss das Niveau sowohl der Tiefgarage als auch der Markthalle und des Kulturhauses um zehn Zentimeter angehoben werden. Weiter wird zum Schutz der Tiefgarage vor Überflutung ein Wasserschutztor notwendig und zum Schutz der Häuser an der Gupfengasse vor Überschwemmungen muss östlich des Kulturhauses zusätzlich ein kleiner Damm ausgebildet werden.
Neue Normen für die Tiefgarage
Seit dem 1. Januar 2022 ist eine neue VSS-Norm (Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute) für den Bau von öffentlichen Parkierungsanlagen in Kraft. Eine vollständige Umplanung der Tiefgarage auf die neue VSS-Norm hätte weitreichende Auswirkungen auf das gesamte Bauprojekt gehabt. Dennoch hat der Gemeinderat verschiedene Komfortverbesserungen im Sinne der neuen Norm beschlossen. So wird einerseits die Breite der Fahrwege von 4,00 Metern auf 4,50 Meter und die Breite der Rampe von 5,35 Metern auf 6,00 Meter erhöht. Daraus resultiert eine minimale Vergrösserung des Baukörpers. Andererseits werden die Radien der Fahrwege vergrössert. Dies wiederum führt zu einer Reduktion der ursprünglich vorgesehenen Anzahl Parkplätze von 60 auf 56.
Aufwändigere Umgebungsgestaltung
Aufgrund der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 wird der Tüfibach nicht über den Marktplatz geführt. Dadurch hat sich die neu zu gestaltende Umgebungsfläche von Kulturhaus und Markthalle markant erhöht. Die bestehenden Wegbeziehungen zur Gupfengasse mussten bearbeitet und neue Verbindungen geschaffen werden.
Höhere Baukosten
Der Kostenvoranschlag des Vorprojekts datiert vom 13. Mai 2020. Zwischenzeitlich ist gemäss Angaben des Bundesamts für Statistik vom Juni 2022 eine Teuerung der Baupreise von rund zehn Prozent eingetreten. Gemäss Anhang «Finanzbefugnisse» zur Gemeindeordnung kann der Gemeinderat dafür einen Nachtragskredit in eigener Kompetenz sprechen. Auch die vorstehend beschriebenen Projektanpassungen führen zu Mehrkosten. Ebenfalls im Umfang von rund zehn Prozent. Der damalige Kreditantrag an die Bürgerschaft hatte eine Kostengenauigkeit von plus/minus 15 Prozent. Für die projektbedingten Mehrkosten ist ebenfalls ein Nachtragskredit notwendig, der aus heutiger Sicht dem fakultativen Referendum unterstehen wird.
Wie geht es weiter?
Das Baugesuch zur Neugestaltung des Marktplatzes ist eingereicht. Es wird voraussichtlich vom 9. Januar bis zum 7. Februar 2023 öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig mit dem Projekt zur Sanierung der Magdenauerstrasse, dem dafür notwendigen Teilstrassenplan sowie mit der entsprechenden Verkehrsanordnung der Kantonspolizei. Wenn keine Einsprachen eingehen, kann die Baubewilligung bis Mitte 2023 erteilt werden. In diesem Fall ist ein Baustart im Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 möglich. Die Inbetriebnahme von Kulturhaus, Markthalle und Tiefgarage würde dann im Frühjahr/Sommer 2025 erfolgen.