Der zweite Sessionstag - 2. Dezember 2025
Um 08.30 Uhr eröffnete Kantonsratspräsident Walter Freund den zweiten Sessionstag und leitete ohne Umschweife direkt zu den dringlichen Vorstössen über.
Die beiden untenstehenden Interpellationen wurden beide als dringlich bestätigt, auch wenn die Ratslinke die Interpellation 51.25.101 bestritt.
51.25.99 Rechtliche Grundlage für Windenergieanlagen in kommunalen Baureglementen und 51.25.101 Der Kanton St.Gallen steht hinter dem Zubringer Güterbahnhof. Die Ostschweiz sagte mit Ausnahme der Stadt St.Gallen ja zur dritten Röhre mit Zubringer Güterbahnhof, dies und die Wichtigkeit für die gesamte Ostschweiz überzeugte die Ratsmehrheit, ja zur Dringlichkeit dieser Interpellation zu sagen. Damit werden beide Interpellationen noch in dieser Session beantwortet werden und vor allem die Antwort zur Interpellation rund um die dritte Röhre wird interessant zu lesen sein.
In einziger Lesung wurde das Geschäft 28.25.01 Schwerpunktplanung der Regierung 2025–2035 ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) behandelt. Unbestritten das Eintreten und auch die Stossrichtung der Regierung. Je nach Ausrichtung der Fraktion wurden einzelne Punkte in teilweise sehr langen Einzelvoten kritisch beurteilt, im gesamten aber wird die Schwerpunktplanung unterstützt.
Mit folgendem Antrag will die SVP die Regierung beauftragen, in Bern entsprechend vorstellig zu werden: Die Regierung wird eingeladen, sich im Rahmen des Schwerpunktziels «Funktionale Strukturen und Dialog fördern» bei den Mitgliedern des National-und Ständerates dafür einzusetzen, dass die Bestandteile des neuen EU-Vertragspakets dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, und dem Kantonsrat mit dem Geschäftsbericht über das Jahr 2025 Bericht zu erstatten. Dies sieht der Rat wie auch die Regierung nicht so, die üblichen politischen Abläufe (Referendum) sollen bestand haben, die Mehrheit der Stimmberechtigten soll entscheiden und nicht durch ein Ständemehr überstimmt werden können. Der Antrag wurde mit 43 Ja gegen 74 Nein Stimmen klar abgelehnt.
Ebenfalls in einziger Lesung und damit abschliessend wurde der Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2025 (II) diskutiert und entschieden. Diverse Anträge ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) wurden eingebracht. Der Antrag der Finanzkommission zur Erhöhung des Beitrages an die Werdenberger Festspiele um Fr. 50'000.00 auf Fr. 150'000.00 wurde genehmigt. Ebenso wurde der Antrag zur Streichung der Beiträge an das Projekt «Minasa», ein Kulturvermittlungsmedium welches seit 2021 bereits Fr. 325'000.00 erhalten hat, knapp mit 59 zu 55 Stimmen angenommen. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.
In einziger abschliessender Lesung kommt der Rat zum ersten Schwergewicht dieser Session, dem Geschäft 33.25.09 Kantonsratsbeschluss über das Entlastungspaket 2026 ( Link Entlastungspaket der Regierung Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen )
Die sehr lange Eintretensdiskussion wurde zusammen mit den Geschäften 22.25.10, 22.25.11, 22.25.12 und 33.25.03 gehalten. Bereits in dieser Diskussion zeigte sich die grosse Brisanz dieses Geschäftes. Gesamthaft ist der Kantonsrat der Ansicht - mit Ausnahme der Ratslinken -, dass die Massnahmen in der Fassung der Finanzkommission grundsätzlich in die richtige Richtung führen und sich auf das Wesentliche konzentrieren. Aber sie genügen leider noch nicht, um die Kantonsfinanzen nachhaltig gesunden zu lassen. Deshalb schlägt die Finanzkommission auf das Jahr 2027 weitere Massnahme mit einem Spareffekt von 60 Mio Franken vor.
In den Entscheiden hielt sich der Rat an die Anträge (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) der Finanzkommission, welche das Entlastungspaket in mehreren ganztägigen Sitzung durchgearbeitet hat. Vorgängig wurden die einzelnen Departemente durch die jeweilige Subkommission aufgearbeitet.
Der Link ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) zum Geschäft mit der langen Liste von Anträgen zeigt auf, dass das Geschäft umstritten ist und es lässt sich in Worten kaum ausdrücken, so dass Leserinnen und Leser sich wohl am besten selbst durch die 36 Anträge aus dem Rat durchlesen. Ich werde versuchen, die wichtigsten kurz zu beschreiben.
Der Antrag der VSGP zur Rückweisung wurde vom Rat mit 5 Ja gegen 109 Nein abgelehnt. Dieser wurde vor der Bekanntgabe der Anpassungen der Finanzkommission gemacht, welche die Massnahmen mit Kostenverschiebung vom Kanton zu den Gemeinden mehrheitlich gestrichen hat. Infolge dieser Anpassungen sind die Hauptkritikpunkte der VSGP vom Tisch und der Antrag wurde daher auch von sehr vielen Gemeindepräsidenten abgelehnt.
Die Streichung bei Massnahme M18, Dämpfung Kosten Ergänzungsleistungen wurde von der Fiko beantragt. Es betrifft den Bereich der Finanzierung der Kinderzulagen in der Landwirtschaft. Da sollen neu die politischen Gemeinden die kantonalen Kosten tragen. Dies ist kein Sparen, sondern ein Verschieben auf die nächste Ebene und wurde deshalb im Sinne der Finanzkommission gestrichen.
Bei der Massnahme M19, Massnahmen im Behindertenbereich, gab vor allem Punkt B zu reden, welcher folgende Sparmassnahme enthält: Anpassung der höchstens anrechenbaren Tagespauschale bei den Ergänzungsleistungen bei Aufenthalt in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung auf die gleiche Höhe wie die höchstens anrechenbare Tagespauschale bei Aufenthalt in einem Pflegeheim (EL-Heim). Hier wurde der Antrag auf Streichung gestellt, welcher Einsparungen von ca. 3 Mio Franken rückgängig machen würde. Mit dem Streichungsantrag soll verhindert werden, dass Menschen infolge der Streichung dieser Gelder ihr Pflegeheim wechseln müssen. Mit 57 Ja gegen 59 Nein wurde dieser Antrag leider abgelehnt.
In erster Lesung wurde zwischen der Debatte zum Entlastungspaket 2026 das Geschäft 22.25.10 IX. Nachtrag zum Sozialhilfegesetzerste (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen). Eintreten wurde bereist beschlossen, so dass direkt in das Geschäft eingestiegen werden konnte. Ohne Diskussion wurde das Geschäft erledigt. Beantragt wurde die zweite Lesung auf den dritten Sessionstag, so dass die Schlussabstimmung noch in dieser Session getätigt werden kann.
Nach dem kurzen Ausflug in ein anderes Geschäft wurde wieder zum heutigen Schwerpunkt, dem Entlastungspaket 2026, gewechselt.
Die Einsparungen von gut 14 Mio Franken bei der Massnahme M21, Sonderlastenausgleich bei Schulen, wurde wie von der Fiko beantragt vom Rat gestrichen. Damit bleiben die Kosten beim Kanton und werden nicht zu den Gemeinden geschoben.
Bei den Sparmassnahmen der Regierung zu M27, verschiedene Massnahmen im Bereich Sonderpädagogik, wurden diese von der Fiko in mehreren Bereichen aus dem Sparpaket entfernt. Der Rat folgte der Fiko. Damit wird das Entlastungspaket um 7 Mio. Franken kleiner und die Gemeinden von möglichen Kosten wieder entlastet.
Allgemein muss die Bildung einiges an das Entlastungspaket beitragen, sei es die HSG bei M42 mit gut 7 Mio. Franken, die PHSG bei M43 mit gut 4 Mio. Franken oder auch die OST, M44 mit 7.5 Mio. Franken. Ein massiver Aderlass und es wird sich zeigen, ob die verschiedenen Bildungsinstitute diesen Aderlass mit mehr Effizienz oder anderen Finanzquellen auffangen können.
Nach den Entscheidungen um die Sparmassnahmen im Bereich des BLD wurde nochmals in ein anderes Geschäft gewechselt, nämlich zum Geschäft 22.25.11 IV. Nachtrag zum Personalgesetze. Auch hier wurde Eintreten bereits beschlossen und direkt in das Geschäft eingestiegen werden. Ohne Diskussion wurde das Geschäft erledigt. Beantragt wurde die zweite Lesung auf den dritten Sessionstag, so dass die Schlussabstimmung noch in dieser Session getätigt werden kann.
Nun wurde noch das Geschäft 22.25.12 XV. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz behandelt. Auch hier wurde die Spezialdiskussion ohne Worte abgeschlossen. Beantragt wurde die zweite Lesung auf den dritten Sessionstag, so dass die Schlussabstimmung noch in dieser Session getätigt werden kann.
Damit kehrt der Rat mit Massnahme M48 wieder zum Entlastungspaket zurück, wo die Regierung den Teuerungsausgleich der Jahre 2026/2027 aussetzen will. Die Ratsmehrheit lehnte den Antrag zur Streichung dieser Massnahme ab. Finanziell wohl kein grosser Eingriff für die Arbeitnehmenden, aber das Signal ist sicher keine Motivationsspritze.
Erwartungsgemäss ziehen sich die Diskussionen um die einzelnen Massnahmen sehr in die Länge, so dass der Kantonsratspräsident um 17.00 Uhr nach der Massnahme M48 die Diskussionen unterbricht und den zweiten Sessionstag beendet. Morgen, am dritten Sessionstag, wird um 08.30 Uhr das Geschäft mit der Massnahme M49 fortgesetzt. Er wünschte allen eine gute Heimkehr und lud für den morgigen dritten Sessionstag ein.
Bruno Cozzio
Die Mitte Uzwil