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Kanton SG
03.12.2025
04.12.2025 19:59 Uhr

Bruno Cozzio: "Kantonsrat genehmigt Budget - Dank geht an Monika Scherrer"

Kantonsrat Bruno Cozzio kommentiert aus dem Kantonsrat. Bild: BC / jg
Vom 1. bis 3. Dezember, einen Tag weniger lang als vorgesehen, trafen sich die Mitglieder des St.Galler Kantonsrats zur Wintersession 2025 und beschlossen das Budget 2026. Die Mitte-Kantonsrat Bruno Cozzio aus Uzwil kommentiert die wichtigsten Entscheide.

Zum Schluss wurden noch drei Parlamentsmitglieder verabschiedet: Monika Scherrer (Die Mitte Degersheim), Jascha Müller (EVP St.Gallen) und Christoph Gull (SVP Flums). Heute Mittwochabend, 3. Dezember, lädt Die Mitte Wil-Untertoggenburg zudem um 19:30 Uhr ein zum Sessionshöck im Hotel Uzwil.

Monika Scherrer hat ihre letzte Session absolviert. Sie war acht Jahre im Rat und hat sich vor allem in den Bereichen Finanzen und politische Abläufe profiliert. Die Mitte des Kantons St.Gallen und der Regionalpartei danken Monika herzlich für ihre grosse Arbeit für die Menschen in Kanton. Bild: BC

Der dritte Sessionstag - 3. Dezember 2025

Pünktlich um 08.30 Uhr begrüsste Kantonsratspräsident Walter Freund zum dritten Sessionstag. Ohne Umschweife wurden zu den zweiten Lesungen folgender Geschäfte gewechselt.

22.25.10 IX. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz
22.25.11 IV. Nachtrag zum Personalgesetz
22.25.12 XV. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz

 Alle drei Geschäfte wurden ohne Diskussion der Redaktionskommission zur Vorbereitung der Schlussabstimmung noch in dieser Session übergeben.

Danach wurde die gestern unterbrochene Spezialdiskussion Geschäft Nr. 33.25.09, Kantonsratsbeschluss über das Entlastungspaket 2026 (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen) fortgesetzt, wo ich nur die umstrittenen Massnahmen mit grossem Sparpotenzial oder emotionalen Wert erwähne.

Die Massnahme M51 im folgendem Wortlaut Erhöhung Selbstbehalt bei selbstgetragenen Krankheits- und Unfallkosten von 2 auf 5 Prozent im Bereich der Steuererhebung.
Was will die Massnahme? Krankheits- und Unfallkosten sind in der Steuererklärung abzugsfähig, soweit sie die steuerpflichtige Person selbst trägt und 2 Prozent der Nettoeinkünfte übersteigen. Der Selbstbehalt soll auf 5 Prozent erhöht werden, womit die abzugsfähigen Kosten geringer ausfallen. Einen Selbstbehalt von 5 Prozent kennen das Recht der direkten Bundessteuer sowie 21 Kantone.
Diese Massnahme entlastet die Verwaltungen auf den Gemeinden in sehr stark, und ist zudem eine Massnahme, welche vor allem Personen mit hohen Einkommen betrifft. Die Gemeinden können so 12.7 Mio. Fr. sparen, der Kanton spart damit Fr. 11.5 Mio. Franken. Der Antrag zur Streichung dieser Massnahme wurde sehr klar abgelehnt.

Mit der Massnahme M53 Steuererhebung Reduktion Betriebskosten mit neuer Fachanwendung IT Steuern SG+, welche nach Einführung der neuen Fachanwendung (Projekt IT Steuern SG+) und Wegfall der bisherigen Fachanwendungen eingeführt wirdd, reduzieren sich die jährlichen Betriebskosten (Support, Lizenz, Betrieb, Wartung). Die Einsparung beträgt satte 13.1 Mio. Franken.

Auch die Polizei muss sparen. Gesamthaft 2.25 Mio. Franken, wie es die Massnahmen M69 und M70 zeigen. Trotz einiger Voten blieben die Massnahmen mit klarer Mehrheit unbestritten.

Obwohl nur ein kleiner Betrag von Fr. 54'000 gab die Streichung an die Fanarbeit FC St.Gallen M81 zu reden. Für einmal mehr Emotionen als Sparpotenzial. Der Rat unterstützte die Regierung, welche die Massnahme begründet, dass diese vor allem Aufgabe der Stadt St.Gallen und des FC St.Gallen ist. Der Streichungsantrag wurde klar abgelehnt.

Die Massnahme M82 Reduktion Ausbildungsbeiträge und Anpassung Altersgrenzen bei Umsetzung Pflegeinitiative bringt einen Sparbetrag von 4.7 Mio. Franken. Auch wenn das Gesetz erst in Kraft getreten ist, ist die Massnahme gemäss der Regierung richtig. Sie ordnet die Beiträge je nach Alter und Art der Ausbildung gezielt nach den Ansprüchen. Der Rat folgte den Argumenten der Regierung und lehnte den Streichungsantrag ab. Ob sie wirklich förderlich zur Behebung des Mangels an Pflegepersonal ist, darf sicher hinterfragt werden. 

Damit waren alle 87 von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen durchberaten, welche alle Departemente und auch die Gerichte und den Kantonsrat direkt betreffen. Die Diskussionen waren zeitweise sehr lang und kontrovers, trotzdem folgte der Rat, wenn auch teilweise sehr knapp, in seinen Entscheidungen den Empfehlungen der Finanzkommission und entlastet damit das Budget des Kantons St.Gallen auf das Jahr 2028 mit 179 Mio Franken. Es wird sich bis dahin zeigen, ob die Regierung alle Massnahmen umgesetzt hat und das Sparziel erreichen wird. Der Rat hat schlussendlich mit 76 Ja Stimmen gegen 17 Nein Stimmen bei 6 Enthaltungen dem Erlass klar zugestimmt.

Im Anschluss an die einzelnen Massnahmen des Entlastungspakets hat der Rat alle Anträge zur Streichung der Aufträge der Finanzkommission diskutiert. Ebenso wurden folgende sechs von der Finanzkommission an die Regierung beantragten Aufträge diskutiert:

  1. dem Kantonsrat innerhalb von drei Jahren einen Aufgaben- und Verzichtsplan in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vorzulegen.
  2. mit dem Budget 2027 neue aufwandseitige Entlastungsmassnahmen im Umfang von wenigstens 60 Mio. Franken vorzulegen. Die Entlastungsmassnahmen sollen schwerpunktmässig im Bereich des Personal- und Sachaufwands sowie der Staatsbeiträge liegen. Sämtliche Massnahmen müssen spätestens im Budget 2028 berücksichtigt und im Rechnungsjahr 2028 umgesetzt werden.
  3. den Sockelpersonalaufwand bis und mit Budget 2030 auf dem Niveau gemäss Kantonsratsbeschluss über das Budget 2026 zu plafonieren. Der Sockelpersonalaufwand soll ab dem Budget 2031auf dem reduzierten Niveau stabilisiert und neue Aufgaben sollen damit erfüllt werden. Individuelle Lohnmassnahmensollen weiterhin möglich sein. Generelle Besoldungserhöhungen müssen dagegen durch Einsparungen bei den Personalausgaben kompensiert werden. Ein Teuerungsausgleich soll ab dem Budget 2029 weiterhin möglich sein.
  4. dem Kantonsrat mit dem Wirksamkeitsbericht 2028 zum Finanzausgleich Varianten vorzulegen, wie ein Kürzungsmechanismus beim Sonderlastenausgleich Schule und beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich ausgestaltet werden könnte, der auf der Steuerkraft der Gemeinden basiert;
  5. im Rahmen der nächsten Lotteriefondsbotschaft für die Fanarbeit des FC St.Gallen einen jährlich wiederkehrenden Unterstützungsbeitrag vorzusehen.
  6. im Rahmen des Budgets 2027 aufzuzeigen, wie mit dem Einsatz von allenfalls zusätzlichen Steuerkommissärinnen und Steuerkommissären beim kantonalen Steueramt den steigenden Fallzahlen sowie der zunehmenden Komplexität der zu bearbeitenden Steuerveranlagungen begegnet, eine korrekte und rechtsgleiche Anwendung des Steuergesetzes gewährleistet sowie das Ertragspotenzial gesichert, besser oder gesteigert werden kann.

Die Anträge der Finanzkommission blieben als Aufträge an die Regierung stehen, da alle Streichungsanträge aus dem Rat abgelehnt wurden. Damit bekommt die Regierung ein grosses Paket an Aufgaben, die es zu erfüllen gibt und man darf sehr gespannt auf die Vorlagen sein, welche die Regierung dazu präsentieren wird.

Als Überraschung kam der Samichlaus im Rat auf Besuch und sprach den Mitgliedern des Parlaments ins Gewissen, sorgfältig und genau zum Wohl aller St. Gallerinnen und St. Galler zu arbeiten. Mit einem kleinen Präsent, St. Galler Öpfelringli, beschenkte er alle und motivierte zur aktiven Weiterarbeit mit Anstand und Würde.

Damit ist das Entlastungspaket 2026 nach einer etwa 10stündigen Debatte unter Dach und Fach und der Rat wechselte zum zweiten grossen Schwergewicht im Bereich Finanzen, dem Geschäft 33.25.03 Kantonsratsbeschluss über das Budget 2026. Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen . Im Gesamten sind folgende Informationen und Zahlen wichtig.

Aufgrund der erzielten und absehbaren Defizite sowie der defizitären Planwerte im AFP 2026–2028 hat der Kantonsrat in der Frühjahrssession 2025 beschlossen, dass der Kantonshaushalt in den Jahren 2026 bis 2028 gegenüber den AFP-Planwerten 2026–2028 um 60,0 Mio. Franken (2026), 120,0 Mio. Franken (2027) und180,0 Mio. Franken (2028 ff.) zu entlasten sei. Die Regierung hat in der Folge das Entlastungspaket 2026 (EP 2026) erarbeitet. Da sich die finanziellen Rahmenbedingungen seit der Verabschiedung des AFP 2026–2028 durch die Regierung im Dezember 2024 weiter verschlechtert haben, überschreitet die Regierung die kantonsrätliche Entlastungsvorgabe und legt für das Jahr 2028 ein Entlastungsvolumen von 209,0 Mio. Franken (anstatt180,0 Mio. Franken) vor. Dieses wurde vom Rat teilweise wieder gekürzt, trotzdem beträgt das im vorliegenden Budget 2026 enthaltene Entlastungsvolumen 85,7 Mio. Franken und liegt damit ebenfalls über der kantonsrätlichen Vorgabe von 60,0 Mio. Franken

Das vorliegende Budget 2026 enthält somit sämtliche Entlastungsmassnahmen aus dem EP 2026, welche bereits im Jahr 2026 eine finanzielle Wirkung entfalten. Das Budget 2026 weist mit den Anträgen der Fiko einen Aufwandüberschuss von 44.8 Mio. Franken aus. In diesem Ergebnis enthalten sind der Restbezug aus dem besonderen Eigenkapital in der Höhe von 30,0 Mio. Franken sowie ein Bezug aus dem freien Eigenkapital im Umfang von 20,0 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung dieser Eigenkapitalbezüge sind die Vorgaben der Schuldenbremse gemäss Art. 61 des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1) eingehalten. Klammert man die Eigenkapitalbezüge aus, resultiert ein operativer Aufwandüberschuss von 94.8Mio. Franken. Gegenüber dem Vorjahresbudget entspricht dies einer Verbesserung von 95.3 Mio. Franken. Im Vergleich zum Planjahr 2026 des AFP 2026–2028 beträgt die Verbesserung des operativen Ergebnisses rund 73.2 Mio. Franken 

Angesichts der mutmasslichen und budgetierten Defizite und Eigenkapitalbezüge wird das Eigenkapital weiter abnehmen. Das freie Eigenkapital reduziert sich per Ende 2026 auf rund 833,0 Mio. Franken.

Alle Anträge Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen aus dem Rat wurden abgelehnt, die aus der Finanzkommission angenommen. So wurde dann schlussendlich das Budget 2026 in der Version der Fiko vom Rat sehr klar genehmigt. Damit bleibt der Kanton vollumfänglich handlungsfähig.

Mit den folgenden drei Geschäften wurde der Kantonsrat in seiner Organisation selbst zum Thema.

Zum Ersten; 27.25.01 XXIX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Erweiterung des Erfordernisses der qualifizierten Mehrheit) Eintreten war unbestritten und inhaltlich geht es um folgendes: Mit dem XXIX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates soll das Erfordernis der qualifizierten Mehrheit von 61 Mitgliederndes Kantonsrates für die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Staatssteuerfusses rechtlich verankert werden. Die in Art. 61 des Staatsverwaltungsgesetzes (StVG) festgelegte Schuldenbremse muss weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit behalten. Damit wird die gut geheissene Motion 42.24.08 der bürgerlichen Fraktionen umgesetzt. Trotz Nichteintretens Antrag der Ratslinken trat der Rat auf das Geschäft ein und beschloss schlussendlich den oben genannten XXlX Nachtrag mit grosser Mehrheit.

Zum Zweiten; 27.25.02 XXX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Aufhebung der Amtszeitbeschränkung in Kommissionen und Vertretungen). Eintreten war auch hier unbestritten und inhaltlich geht es um folgendes: Mit dem XXX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates beantragt das Präsidium die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung von sechs Jahren (Mitglied) bzw. acht Jahren (Präsidentin oder Präsident) für die Mitgliedschaft in ständigen Kommissionen und Vertretungen des Kantonsrates. Vollzugsbeginn Nachtrag am 1. Januar 2026. Eintreten war unbestritten, einzig ob es nun 6, 8, oder 10 Jahre oder sogar unbegrenzt sein soll wurde diskutiert. Nach diversen Voten beschloss der Rat die Mitgliedschaft ohne zeitliche Begrenzung zu ermöglichen. Es sei Aufgabe und Verantwortung der Fraktionen dafür zu sorgen, dass die festen Kommissionen ständig möglichst gut besetzt werden. Der Antrag der vorberatenden Kommission zur Prüfung des Kommissionsystem wurde mit dem knappen Resultat von 58 Ja gegen 57 Nein Stimmen angenommen.

Und zum Dritten: 27.25.03 XXI. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Zuständigkeiten der Staatswirtschaftlichen Kommission und Befugnisse der Kommissionen) Wie bei den beiden vorhergehenden Geschäften war auch hier eintreten unbestritten und inhaltlich geht es um folgendes: Mit dem XXXI. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates sollen die Zuständigkeiten der Staatswirtschaftlichen Kommission präziser festgehalten, die Konkretisierung der Zuständigkeiten des Kantonsrates aus der Kantonsverfassung sichergestellt und die Informationsrechte der Kommissionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben präziser festgehalten werden. Eintreten war unbestritten und nach kurzer Diskussion beschloss der Rat mit den Anpassungen der Redaktinskommission den XXXl Nachtrag anzunehmen

Mit dem einzigen Postulat dieser Session wechselt der Rat zum letzten Mal in dieser Session in die Parlamtentarischen Vorstösse. Unter der Leitung von Kantonsratsvicepräsidentin Andrea Abderhalden wurde in das Postulat Nr. 43.25.02 Betreutes Wohnen im Alter: Angebote weiterentwickeln, Lücken schliessen, Finanzierung verbessern Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen . Die Regierung beantragt Nichteintreten mit der Begründung, dass alle Fragen aus diesem Postulat schon in verschiedenen Berichten beantwortet sind. Dies sah der Rat auch so und trat nicht auf das Postulat ein. 

Nach dem letzten noch offenen Postulat wechselte der Rat in die 12 noch offenen Interpellationen, und zwar in den folgenden Zuständigkeitsbereichen;

1.     der Staatskanzlei, soweit nicht am Montag behandelt (3)

2.     des Volkswirtschaftsdepartementes (8)

3.     des Bildungsdepartementes (1)

Danach wurden die beiden als dringlich bezeichneten Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Bau- und Umweltdepartementes erledigt.

1.     Rechtliche Grundlagen für Windenergieanlagen in kommunalen Baureglementen. Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen

2.     Der Kanton St. Gallen steht hinter dem Zubringer Güterbahnhof. Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen

Die zweite dringliche Interpellation betrifft in der Ansicht der Mehrheit des Kantonsrates nicht nur die Stadt St.Gallen als Standort, sondern viel mehr die ganze Region und auch die Ostschweiz mit dem Appenzellerland und dem Kanton Thurgau, welche auf diese Verkehrsachse angewiesen sind. Ein Antrag der Ratslinken zur Diskussion der Interpellation wurde abgelehnt. Es gibt zurzeit keine neuen Erkenntnisse und damit bringt eine Diskussion nichts.

Vor der Verabschiedung von drei Mitgliedern des Parlaments wurden die Schlussabstimmungen durch den Kantonsratspräsidenten durchgeführt.

Folgende Gesetzte und Geschäfte wurden vom Rat gutgeheissen:

22.25.02 Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Mit 75 Ja bei 0 Nein und 39 Enthaltungen wurde das Gesetz angenommen.

Aus den Reihen der SVP Fraktion, Kantonsrat Herzog, Thal, wurde das Ratsreferendum ergriffen, für das 40 Mitglieder des Parlaments stimmen müssen. Mit genau 40 Stimmen wurde das Ratsreferendum erreicht und das St.Galler Volk wird über dieses Gesetz abstimmen müssen. Selten die Tatsache, dass der Kantonsratspräsident in solchen Fällen mitstimmt.

38.25.01 Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die Erneuerung und den Umbau des Textilmuseums St.Gallen

Mit 110 Ja bei 0 Nein und 0 Enthaltungen wurde der Beschluss angenommen.

22.25.10 IX. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz Schlussabstimmung

Mit 92 Ja bei 22 Nein und 0 Enthaltungen wurde das Gesetz angenommen.

22.25.11 IV. Nachtrag zum Personalgesetz Schlussabstimmung

Mit 92 Ja bei 22 Nein und 0 Enthaltungen wurde das Gesetz angenommen.

22.25.12 XV. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz Schlussabstimmung

Mit 90 Ja bei 23 Nein und 1 Enthaltung wurde das Gesetz angenommen.

Allgemein muss leider gesagt werden, dass die SVP nun bald in jeder Session das Ratsreferendum einreicht und damit die Verantwortung immer wieder aufs Volk schiebt.

Zum Schluss der Session verabschiedet Kantonsratspräsident Walter Freund drei Mitglieder aus dem Rat. Es sind dies Christoph Gull, SVP Flums, Jascha Müller, EVP St. Gallen und Monika Scherrer, Die Mitte Degersheim

Die Degersheimerin Monika Scherrer, eine gestandene und sehr kompetente Mitte Politikerin bestach vor allem durch ihre hohe Kompetenz im Bereich der Finanzen. Im Rat und in der Fraktion von allen sehr geschätztes Mitglied der Finanzkommission hinterlässt sie in diesem Gebiet auch die grössten Fussstapfen. Diese Kompetenz bewies Monika Scherrer bereits als ehemalige Gemeindepräsidentin von Degersheim. Führte sie doch ihre Gemeinde mit viel Umsicht und weitsichtigen Handeln von tiefroten in schwarze Zahlen. Monika Scherrer wurde mit einem herzlichen Applaus vom gesamten Kantonsrat verabschiedet.

Damit geht eine intensive Wintersession zu Ende, in welcher der Kantonsrat wesentlich Weichen zur Gesundung der kantonalen Finanzen gestellt hat. Es wird sich zeigen, ob die Regierung die beschlossenen Massnahmen aus dem Entlastungspaket wie beschlossen umsetzen kann. Die Finanzzahlen in den kommenden Jahren werden es zeigen.

Herzliche Grüsse aus dem Kantonsratssaal
Bruno Cozzio
Kantonsrat Die Mitte Uzwil

Die Mitte: Sessionshöck am 3. Dezember im Hotel Uzwil

Die Mitte Wil-Untertoggenburg lädt am 3. Dezember um 19:30 Uhr ein zum Sessionshöck im Hotel Uzwil. Eine reich befrachtete Session mit dem Budget 2026 und dem Entlastungspaket zur Gesundung der kantonalen Finanzen als Schwerpunkte steht an. Sie dauert vom 1. bis zum 4. Dezember, so dass auch noch Inputs von den Teilnehmenden in die Session einfliessen können.
Zum letzten Mal wird auch Monika Scherrer als Kantonsrätin mit dabei sein. Mit ihrem Rücktritt auf Ende der Wintersession am 4.Dezember wird Renaldo Vanzo an ihrer Stelle in den Kantonsrat nachrücken. 

Der zweite Sessionstag - 2. Dezember 2025

Um 08.30 Uhr eröffnete Kantonsratspräsident Walter Freund den zweiten Sessionstag und leitete ohne Umschweife direkt zu den dringlichen Vorstössen über.

Die beiden untenstehenden Interpellationen wurden beide als dringlich bestätigt, auch wenn die Ratslinke die Interpellation 51.25.101 bestritt.

51.25.99 Rechtliche Grundlage für Windenergieanlagen in kommunalen Baureglementen und 51.25.101 Der Kanton St.Gallen steht hinter dem Zubringer Güterbahnhof. Die Ostschweiz sagte mit Ausnahme der Stadt St.Gallen ja zur dritten Röhre mit Zubringer Güterbahnhof, dies und die Wichtigkeit für die gesamte Ostschweiz überzeugte die Ratsmehrheit, ja zur Dringlichkeit dieser Interpellation zu sagen. Damit werden beide Interpellationen noch in dieser Session beantwortet werden und vor allem die Antwort zur Interpellation rund um die dritte Röhre wird interessant zu lesen sein.

In einziger Lesung wurde das Geschäft 28.25.01 Schwerpunktplanung der Regierung 2025–2035 ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) behandelt. Unbestritten das Eintreten und auch die Stossrichtung der Regierung. Je nach Ausrichtung der Fraktion wurden einzelne Punkte in teilweise sehr langen Einzelvoten kritisch beurteilt, im gesamten aber wird die Schwerpunktplanung unterstützt.

Mit folgendem Antrag will die SVP die Regierung beauftragen, in Bern entsprechend vorstellig zu werden: Die Regierung wird eingeladen, sich im Rahmen des Schwerpunktziels «Funktionale Strukturen und Dialog fördern» bei den Mitgliedern des National-und Ständerates dafür einzusetzen, dass die Bestandteile des neuen EU-Vertragspakets dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, und dem Kantonsrat mit dem Geschäftsbericht über das Jahr 2025 Bericht zu erstatten. Dies sieht der Rat wie auch die Regierung nicht so, die üblichen politischen Abläufe (Referendum) sollen bestand haben, die Mehrheit der Stimmberechtigten soll entscheiden und nicht durch ein Ständemehr überstimmt werden können. Der Antrag wurde mit 43 Ja gegen 74 Nein Stimmen klar abgelehnt. 

Ebenfalls in einziger Lesung und damit abschliessend wurde der Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2025 (II) diskutiert und entschieden. Diverse Anträge ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) wurden eingebracht. Der Antrag der Finanzkommission zur Erhöhung des Beitrages an die Werdenberger Festspiele um Fr. 50'000.00 auf Fr. 150'000.00 wurde genehmigt. Ebenso wurde der Antrag zur Streichung der Beiträge an das Projekt «Minasa», ein Kulturvermittlungsmedium welches seit 2021 bereits Fr. 325'000.00 erhalten hat, knapp mit 59 zu 55 Stimmen angenommen. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.

In einziger abschliessender Lesung kommt der Rat zum ersten Schwergewicht dieser Session, dem Geschäft 33.25.09 Kantonsratsbeschluss über das Entlastungspaket 2026  ( Link Entlastungspaket der Regierung  Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen )

Die sehr lange Eintretensdiskussion wurde zusammen mit den Geschäften 22.25.10, 22.25.11, 22.25.12 und 33.25.03 gehalten. Bereits in dieser Diskussion zeigte sich die grosse Brisanz dieses Geschäftes. Gesamthaft ist der Kantonsrat der Ansicht - mit Ausnahme der Ratslinken -, dass die Massnahmen in der Fassung der Finanzkommission grundsätzlich in die richtige Richtung führen und sich auf das Wesentliche konzentrieren. Aber sie genügen leider noch nicht, um die Kantonsfinanzen nachhaltig gesunden zu lassen. Deshalb schlägt die Finanzkommission auf das Jahr 2027 weitere Massnahme mit einem Spareffekt von 60 Mio Franken vor.

In den Entscheiden hielt sich der Rat an die Anträge (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen  ) der Finanzkommission, welche das Entlastungspaket in mehreren ganztägigen Sitzung durchgearbeitet hat. Vorgängig wurden die einzelnen Departemente durch die jeweilige Subkommission aufgearbeitet.

Der Link ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) zum Geschäft mit der langen Liste von Anträgen zeigt auf, dass das Geschäft umstritten ist und es lässt sich in Worten kaum ausdrücken, so dass Leserinnen und Leser sich wohl am besten selbst durch die 36 Anträge aus dem Rat durchlesen. Ich werde versuchen, die wichtigsten kurz zu beschreiben. 

Der Antrag der VSGP zur Rückweisung wurde vom Rat mit 5 Ja gegen 109 Nein abgelehnt. Dieser wurde vor der Bekanntgabe der Anpassungen der Finanzkommission gemacht, welche die Massnahmen mit Kostenverschiebung vom Kanton zu den Gemeinden mehrheitlich gestrichen hat. Infolge dieser Anpassungen sind die Hauptkritikpunkte der VSGP vom Tisch und der Antrag wurde daher auch von sehr vielen Gemeindepräsidenten abgelehnt.

Die Streichung bei Massnahme M18, Dämpfung Kosten Ergänzungsleistungen wurde von der Fiko beantragt. Es betrifft den Bereich der Finanzierung der Kinderzulagen in der Landwirtschaft. Da sollen neu die politischen Gemeinden die kantonalen Kosten tragen. Dies ist kein Sparen, sondern ein Verschieben auf die nächste Ebene und wurde deshalb im Sinne der Finanzkommission gestrichen. 

Bei der Massnahme M19, Massnahmen im Behindertenbereich, gab vor allem Punkt B zu reden, welcher folgende Sparmassnahme enthält: Anpassung der höchstens anrechenbaren Tagespauschale bei den Ergänzungsleistungen bei Aufenthalt in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung auf die gleiche Höhe wie die höchstens anrechenbare Tagespauschale bei Aufenthalt in einem Pflegeheim (EL-Heim). Hier wurde der Antrag auf Streichung gestellt, welcher Einsparungen von ca. 3 Mio Franken rückgängig machen würde. Mit dem Streichungsantrag soll verhindert werden, dass Menschen infolge der Streichung dieser Gelder ihr Pflegeheim wechseln müssen. Mit 57 Ja gegen 59 Nein wurde dieser Antrag leider abgelehnt.

In erster Lesung wurde zwischen der Debatte zum Entlastungspaket 2026 das Geschäft 22.25.10 IX. Nachtrag zum Sozialhilfegesetzerste (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen). Eintreten wurde bereist beschlossen, so dass direkt in das Geschäft eingestiegen werden konnte. Ohne Diskussion wurde das Geschäft erledigt. Beantragt wurde die zweite Lesung auf den dritten Sessionstag, so dass die Schlussabstimmung noch in dieser Session getätigt werden kann.

Nach dem kurzen Ausflug in ein anderes Geschäft wurde wieder zum heutigen Schwerpunkt, dem Entlastungspaket 2026, gewechselt.

Die Einsparungen von gut 14 Mio Franken bei der Massnahme M21, Sonderlastenausgleich bei Schulen, wurde wie von der Fiko beantragt vom Rat gestrichen. Damit bleiben die Kosten beim Kanton und werden nicht zu den Gemeinden geschoben. 

Bei den Sparmassnahmen der Regierung zu M27, verschiedene Massnahmen im Bereich Sonderpädagogik, wurden diese von der Fiko in mehreren Bereichen aus dem Sparpaket entfernt. Der Rat folgte der Fiko. Damit wird das Entlastungspaket um 7 Mio. Franken kleiner und die Gemeinden von möglichen Kosten wieder entlastet.

Allgemein muss die Bildung einiges an das Entlastungspaket beitragen, sei es die HSG bei M42 mit gut 7 Mio. Franken, die PHSG bei M43 mit gut 4 Mio. Franken oder auch die OST, M44 mit 7.5 Mio. Franken. Ein massiver Aderlass und es wird sich zeigen, ob die verschiedenen Bildungsinstitute diesen Aderlass mit mehr Effizienz oder anderen Finanzquellen auffangen können.

Nach den Entscheidungen um die Sparmassnahmen im Bereich des BLD wurde nochmals in ein anderes Geschäft gewechselt, nämlich zum Geschäft 22.25.11 IV. Nachtrag zum Personalgesetze. Auch hier wurde Eintreten bereits beschlossen und direkt in das Geschäft eingestiegen werden. Ohne Diskussion wurde das Geschäft erledigt. Beantragt wurde die zweite Lesung auf den dritten Sessionstag, so dass die Schlussabstimmung noch in dieser Session getätigt werden kann.

Nun wurde noch das Geschäft 22.25.12 XV. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz behandelt. Auch hier wurde die Spezialdiskussion ohne Worte abgeschlossen. Beantragt wurde die zweite Lesung auf den dritten Sessionstag, so dass die Schlussabstimmung noch in dieser Session getätigt werden kann.

Damit kehrt der Rat mit Massnahme M48 wieder zum Entlastungspaket zurück, wo die Regierung den Teuerungsausgleich der Jahre 2026/2027 aussetzen will. Die Ratsmehrheit lehnte den Antrag zur Streichung dieser Massnahme ab. Finanziell wohl kein grosser Eingriff für die Arbeitnehmenden, aber das Signal ist sicher keine Motivationsspritze.

Erwartungsgemäss ziehen sich die Diskussionen um die einzelnen Massnahmen sehr in die Länge, so dass der Kantonsratspräsident um 17.00 Uhr nach der Massnahme M48 die Diskussionen unterbricht und den zweiten Sessionstag beendet. Morgen, am dritten Sessionstag, wird um 08.30 Uhr das Geschäft mit der Massnahme M49 fortgesetzt. Er wünschte allen eine gute Heimkehr und lud für den morgigen dritten Sessionstag ein.

Bruno Cozzio
Die Mitte Uzwil

Der erste Sessionstag - 1. Dezember 2025

Mit dem Budget 2026 und dem Entlastungspaket 2026-2028 stehen in dieser Session zwei sehr wichtige Finanzthemen an, welche den Kanton in den kommenden Jahren prägen können. Pünktlich um 14.00 Uhr eröffnete Kantonsratspräsident Walter Freund die Wintersession mit diversen Informationen zu den vergangenen Wahlen und weiteren Geschehen. Sicher erwähnenswert der klare 7:3 Sieg des FC Kantonsrat St.Gallen gegen den amtierenden Schweizer Meister FC Kantonsrat Wallis anlässlich des OLMA-Matches.

Mit der Kommissionsbestellungen der vorberatenden Kommissionen für die Wintersession 2025 und der Ersatzwahl in die Finanzkommission der Amtsdauer 2024/2028 in offener Wahl begann der geschäftliche Teil der Wintersession 2025. Philipp Egger, Die Mitte Jonschwil, wurde einstimmig in die wichtige Finanzkommission gewählt. Herzliche Gratulation! 

In das Handelsgericht für die Amtsdauer 2023/2029 mussten zwei Handelsrichterinnen oder Handelsrichter, einer im Bereich Gesundheit/Spitalwesen, einer im Bereich Bankwesen in geheimer Wahl gewählt werden. Im Bereich Gesundheit/Spitalwesen wurde Jasmin Schams, SVP, Oberuzwil, mit 66 Stimmen gewählt, Rolf Sturzenegger SP erreichte lediglich 48 Stimmen und wurde nicht gewählt. Im Bereich Bankwesen wurde Ralf Sutter, Buchs, mit 79 Stimmen klar gewählt

Die Geschäfte Nr. 22.25.02 Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und Nr. 38.25.01 Kantonsratsbeschluss über den Kantonseitrag an die Erneuerung und den Umbau des Textilmuseums St.Gallen wurden in der zweiten Lesung ohne Diskussion zur Schlussabstimmung der Redaktionskommission übergeben. Beide Vorlagen sind unbestritten und werden damit am letzten Sessionstag nochmals Thema sein

In einziger Lesung wird das Geschäft 83.25.01 Berichterstattung 2025 der Vertretung des Kantonsrates in der Internationalen Parlamentarischen Bodensee- Konferenz (Herbsttagung) diskutiert; Als wichtigstes Thema regen die Parlamentarier rund um den Bodensee ein Einheitsticket für die internationale Bodenseeschifffahrt an. Eine Arbeitsgruppe wurde mit der entsprechenden Planung beauftragt.

Mit dem Geschäft 36.25.01 Kantonsratsbeschluss über den Bau des Stützbauwerks Valurrank der Kantonsstrasse Nr. 76 in Bad Ragaz ( siehe Link: Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) wurde in ein Geschäft, welches für Bad Ragaz und die oben liegenden Dörfer sehr wichtig ist. Die Notwendigkeit der Strassensanierung in diesem Bereich ist in der Kommission und auch im Rat unbestritten, und so wurden die knapp 7.5 Mio Franken in erster Lesung klar bestätigt.

Da der Rat im Thema Bau unterwegs ist, wurden unter der Leitung von Kantonsratsvizepräsidentin Andrea Abderhalden die Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Bau- und Umweltdepartementes behandelt. Fahrräder, Flüsterbeläge an Autobahnen, PFAS, Deponien und Umweltdelikte, die Themenvielfalt der sechs Interpellationen ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) war gross, die Zufriedenheit mit den Antworten nicht.

Nach den Interpellationen wurde wieder in die Welt der Gesetzte gewechselt. Diesmal zum Geschäft 22.25.07, VII. Nachtrag zum Gerichtsgesetz (Wohnsitzpflicht). Die Gesetzesanpassung will, dass hauptamtliche Richter nicht mehr zwingend im Wahlkreis des Gerichtstandortes, jedoch weiter im Kanton St. Gallen wohnen müssen und somit die Suche zur Besetzung dieser Stellen offener wird. Ob die Qualität an den Gerichten damit besser wird, kann offen gelassen werden. Findet sich eine gute Richterin ausserhalb des Wahlkreises, fehlt diese dann einfach dort. Nebenamtliche Richter müssen weiterhin im Wahlkreis wohnen. 

Mit dem Wechsel zu den 5 Interpellationen ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) im Zuständigkeitsbereich des Sicherheits- und Justizdepartementes blieb man auch in diesem Fall beim gleichen Departement wie es im vorangegangenen Gesetz der Fall war. Auch hier waren die Interpellanten nicht immer zufrieden mit den Antworten, dennoch sind die Geschäfte mit der Beantwortung erledigt.

Nun wurde in das erste Geschäft in der Zuständigkeit des Gesundheitsdepartementes gewechselt. Das Geschäft 22.25.08 XIV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung; Ein finanziell rechter Brocken für den Kanton St.Gallen. Im Beschrieb der Hauptinhalt des Gesetzesnachtrags; Mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative wird neu vom Bundesrecht vorgegeben, welchen Mindestbeitrag die Kantone für die Prämienverbilligung einsetzen müssen. Ab dem dritten Jahr nach dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags muss der Kanton St.Gallen zur Einhaltung dieser bundesrechtlichen Vorgabe seinen Kantonsbeitrag deutlich erhöhen. Der Mindestbeitrag beträgt zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der Bruttokosten der Versicherten, die ihren Wohnort im Kanton haben, je nachdem wie stark die Prämien die 40 Prozent der einkommensschwächsten Versicherten des betreffenden Kantons belasten. Die zu erwartenden Mehrausgaben im Jahr 2028 dürften sich für den Kanton St.Gallen auf rund 62.6 Mio. Franken belaufen. Die Bestimmungen der kantonalen Gesetzgebung zu den für die Prämienverbilligung einzusetzenden Mitteln müssen an die neuen Vorgaben des Bundes rechts angepasst werden. In diesem Sinn wird dieser Nachtrag durch den Rat so in erster Lesung gutgeheissen.

Unter der Führung der Kantonsratsvizepräsidenten blieb man im Departement, und es wurden die Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartementes abgearbeitet. Thematisch vom Tierleid bis zur Werbung im Gesundheitswesen war in den 6 Interpellationen (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) alles vorhanden. Auch hier sind die Interpellanten nicht immer zufrieden mit den Antworten.

Mit der Motion 42.25.13 Möglichkeit einer Personalaufwandsteuerung für Gemeinden wurde in die Zuständigkeit des Departementes des Innern gewechselt. Der Rat folgte dem Antrag der Regierung auf Gutheissung sehr deutlich. Damit können (müssen aber nicht) die Gemeinden sobald die entsprechende Gesetzesanpassung gemacht ist, die Personalplanung analog dem Kanton ebenfalls mit einem Globalbudget planen. Vor allem für die Städte und grossen Gemeinden kann dieses System eine Verbesserung der Effizienz in der Personalplanung bringen, und mehr Effizienz bedeutet auch Kosten sparen.

Im Anschluss daran wurden die zwei Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Departementes des Innern in kurzer Zeit erledigt. Thematisch finden sie den Inhalt in diesem Link (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen )

Mit der Motion 42.25.14 Keine Begrenzung des Abzugs für Aus- und Weiterbildungskosten – Standortattraktivität und Weiterbildungsbereitschaft stärken wurde ins Finanzdepartement gewechselt. Obwohl der Kanton St.Gallen mit Steuerabzügen bis zu Fr. 13'000.00 für Auslagen bei der Weiterbildung bereits schweizweit im Spitzenfeld ist, wollten die Motionäre diese Freigabe, welche z.B. Abzüge für eine Weiterbildung irgendwelcher Art von Fr. 50'000.00 in den USA voll abzugsfähig macht. Mit 58 Nein gegen 54 Ja Stimmen folgte die Ratsmehrheit unter dem Lead der Mitte-EVP-Fraktion der Regierung und beschloss Nichteintreten auf die Motion. Damit ist das Geschäft erledigt. Danach wurden noch zwei offene Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes erledigt.

Der Rat blieb mit der Motion 42.25.15 Chancen nutzen: digitale Transformation des Verwaltungsverfahrens in der Erledigung von politischen Vorstössen eben bei diesen Vorstössen. Die Regierung beantragte Gutheissung und auch die Mehrheit des Rates sah die Vorteile der Digitalisierung in diesem Bereich. Die Digitalisierung ist heute einfach auch ein Muss, will man weiterhin effizient und transparent unterwegs sein. Einzig die SVP sah das nicht so. Die Sprecherin der SVP sagte aus, dass es erst in 15 Jahren soweit ist und lehnte daher die Motion ab. Die Motion wurde angenommen, aber eigentlich wäre sie nicht mehr notwendig, da der Motionsauftrag innerhalb der Staatskanzlei bereits in der Arbeit ist und zurzeit die entsprechende Vernehmlassung am Laufen ist.

Danach wurde zum letzten Mal am ersten Sessionstag in die Interpellationen gewechselt.

Fünf Interpellationen im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei, ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) wurden in Angriff genommen, drei davon erledigt.

Um 18.00 Uhr schloss der Kantonsratspräsident den ersten Sitzungstag, in welchem der Rat sehr effizient unterwegs war. Mit dem besten Wünschen für die Heimreise lud der Präsident die Mitglieder zur morgigen Sitzung ab 08.30 Uhr ein.

Bruno Cozzio
Die Mitte Uzwil

Bruno Cozzio, Kantonsrat Die Mitte, Henau (Gemeinde Uzwil)
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