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Oberuzwil
24.10.2025

Neuer Zonenplan und neues Baureglement gelten ab 1. Januar 2026

Bild: Gemeinde Oberuzwil
Die grosse Ortsplanungsrevision der Gemeinde Oberuzwil mit Richtplan, Zonenplan, Baureglement und vielen dazugehörigen Teilaspekten wurde diesen Sommer vom Kanton genehmigt. Der Gemeinderat hat den Vollzug auf den 1. Januar 2026 beschlossen.

Freude herrscht! Die Genehmigungsphase der Ortsplanungsrevision konnte inzwischen endlich abgeschlossen werden. Die Genehmigungsverfügung des Kantons zur Ortsplanungsrevision liegt mit Datum vom 21. Juli 2025 vor. Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich diese Verfügung noch einzelnen speziell betroffenen Grundeigentümern formell eröffnet. Bis heute sind keine Rekurse eingegangen, so dass die Unterlagen nun rechtskräftig sind. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner letzten Sitzung den Vollzug auf den 1. Januar 2026 festgelegt.

Umgang mit Baugesuchen

Die grösste Auswirkung für die Bevölkerung sind das neue Baureglement und die entsprechenden Zonierungen, wenn ein Baugesuch ansteht. Im Einzelfall gibt die Bauverwaltung gerne Auskunft. Baugesuche für 2026 können auch bereits jetzt eingegeben und aufgelegt werden.

  • Baubewilligung wird bis zum 31. Dezember 2025 erteilt
    Massgebend ist der Zeitpunkt des Beschlusses der Baukommission. Wenn der Entscheid noch im 2025 gefällt wird, wird die Baubewilligung auf Basis des Baureglements vom 6. Juli 1992 eröffnet – auch dann, wenn die schriftliche Bewilligung erst Anfang 2026 versendet werden sollte.
  • Baubewilligung wird nach dem 1. Januar 2026 erteilt
    Gemäss den Übergangsbestimmungen des neuen Baureglements (Art. 23 Abs. 2) werden alle bei Vollzugsbeginn hängigen Baugesuche nach neuem Recht beurteilt. Konkret: Baugesuche, welche bis Ende 2025 noch nicht durch die Baukommission behandelt und bewilligt wurden, werden ab 1. Januar 2026 nach dem neuen Recht beurteilt.

Überbauungs- und Gestaltungspläne bleiben vorerst

Die bestehenden Überbauungspläne und Gestaltungspläne behalten nach wie vor ihre Gültigkeit. Dies betrifft einige Gebiete in Oberuzwil, Bichwil und im Wilen. Diese sind nach wie vor anzuwenden, auch wenn sich der Überbauungsplan auf das alte kantonale Baugesetz beruft. Mit der neuen Gesetzesgrundlage haben sich jedoch die planerischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen massgeblich verändert. Obwohl keine Pflicht zur Anpassung der bestehenden Sondernutzungspläne besteht, macht es Sinn, diese auf ihre Zweckmässigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung wurde bereits initialisiert, gestaltet sich aber schwierig, wenn man künftig griffige Instrumente haben will. Es handelt sich um ein langwieriges Verfahren, welches in den nächsten Monaten viel Aufwand generieren wird.

Weitere Arbeiten

In den nächsten zwei Jahren stehen auch Arbeiten an der Schutzverordnung an, welche im Rahmen der Ortsplanungsrevision nicht angetastet wurde. Weiter sind nach neuem Recht auch die Gewässerräume innerhalb der Bauzone festzulegen. Über diese separaten Projekte wird zu gegebener Zeit informiert werden.

Gemeindestrassenplan und Richtplan

Im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung wurde auch der Gemeindestrassenplan samt Fuss-, Wander- und Radwegplan revidiert und liegt genehmigt vor. Diese Unterlagen werden von der Bauverwaltung aktuell aufbereitet, so dass auch diese zusammen mit den restlichen Daten der Ortsplanung ab 1. Januar 2026 auf dem Geoportal abrufbar sind (siehe Kasten). Ebenso werden die Richtplandaten ebenfalls ab 2026 auf dem Geoportal und die dazugehörigen Texte/Erläuterungen (Koordinationsblätter) auf der Website der Gemeinde ab 2026 abrufbar sein.

Was ändert sich am Baureglement nun konkret?

Das neue Oberuzwiler Baureglement lehnt sich an das Musterbaureglement aller Gemeinden und des Kantons an. Das Reglement orientiert sich bewusst und konsequent an den Bestimmungen des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes von 2017. Im Factsheet werden die Änderungen des neuen Baureglementes im Vergleich zum bisherigen Baureglement Oberuzwil von 1992 erläutert:

Gemeinde Oberuzwil