Wenn die Stimmberechtigten jeweils am letzten Freitag im März an der Bürgerversammlung – das nächste Mal am 27. März 2026 – das Budget mit rund 30 Mio. Franken Ausgaben beraten und im besten Fall genehmigen, endet ein langer, teils fortlaufender Prozess. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung, der Schule, des Wohn- und Pflegeheims Lindenbaum sowie des Unterhaltsdienstes beginnen frühzeitig mit der Planung und dem Aufgleisen von Projekten, die im Folgejahr umgesetzt werden sollen. Das Budget basiert teilweise auf Richtofferten und Expertisen, aber auch auf Erfahrungszahlen und Empfehlungen des Kantons, vor allem im Bereich der Steuern.
Laufender Betrieb
Eine sorgfältige Budgetierung ist für besondere Projekte und den laufenden Betrieb erforderlich – beispielsweise für die Gehälter der knapp 200 Mitarbeitenden, Büromaterial, Informatik, Lehrmittel, Ski- und Klassenlager, Mittagessen für TAGIZ-Kinder, Erträge aus der Pflege der Bewohnenden im Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum, Reinigungsmittel, Unterhalt der Friedhöfe, Plätze, Strassen usw. Die Budget- und Kreditverantwortung liegt bei den Abteilungsleitenden, die vorausschauend planen und mögliche Veränderungen abschätzen müssen, damit die budgetierten Beträge möglichst realistisch sind. Dabei sind auch zahlreiche Annahmen nötig. Mit den vom Gemeinderat genehmigten Budgetrichtlinien sind die Vorgaben für alle gleich.
Einnahmen schwierig abzuschätzen
In den vergangenen Jahren gab es vor allem auf der Einnahmenseite immer wieder Überraschungen. Wer weiss schon, wie viele Liegenschaften im nächsten Jahr und zu welchem Preis veräussert werden? Diese wirken sich auf die Grundbuchgebühren, bei den Handänderungssteuern oder den Grundstückgewinnsteuern aus. Ebenso ist die Entwicklung der Einkommen und der Vermögen der Steuerpflichtigen schwierig abzuschätzen. Hier basiert das Budget auf den Durchschnittszahlen der letzten Jahre und den Empfehlungen des Kantons.
Steuerertrag noch unter dem Budget
Der Gemeinderat rechnete bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen im Budget 2025 gegenüber dem effektiven Ergebnis des Vorjahres mit einem Zuwachs von 4,5 Prozent. Der Zwischenabschluss per Ende September 2025 bestätigt, dass die Einnahmen der Steuern natürlicher Personen noch leicht hinter den Erwartungen liegen; der Zuwachs beträgt aktuell 3,7 Prozent.
Teilweise erreicht
Die Quellensteuern sowie die Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen werden vom Kanton erhoben. Die Gemeinde erhält davon den gesetzlichen Anteil. Bei diesen beiden Steuerarten sind die Erträge mehrheitlich fakturiert. Die erwarteten Steuern wurden noch nicht erreicht. Die Einnahmen bei den Nachzahlungen der natürlichen Personen liegen mit knapp 40 Prozent unter dem Budget, können sich aber mit dem weiter steigenden Veranlagungsstand nochmals verändern. Erfreulich ist, dass bereits zum heutigen Zeitpunkt der budgetierte Ertrag der Grundstückgewinnsteuern eingegangen ist, wobei es aufgrund von geltend gemachten Ersatzbeschaffungen und neuen Grundstückgewinnen auch hier noch Änderungen geben kann. Die Höhe der Handänderungssteuern hängt von der Anzahl der Grundbuchgeschäfte ab. Momentan liegt dieser Wert noch unter den Prognosen. Die Grundsteuern liegen jedoch im budgetierten Rahmen und sind vollständig abgerechnet.
Ausgaben im Griff
Glücklicherweise haben in diesem Jahr bis heute keine ausserordentlichen Ereignisse zu grösseren Mehraufwänden geführt. Die Aufwandsseite ist überschaubar, in wenigen Kontis sind begründete Abweichungen ersichtlich.