(Gemeinde Niederhelfenschwil) Vor einigen Jahren hat das Schweizer Stimmvolk die Revision der Raumplanungsgesetzgebung angenommen. Infolge dessen sind die Gemeinden verpflichtet, innert 10 Jahren seit Vollzugsbeginn der neuen kantonalen Rechtsgrundlagen, die kommunalen Zonenpläne und Baureglemente an das neue Recht anzupassen.
MITWIRKUNG ZUR RAHMENNUTZUNGSPLANUNG WIRD VERSCHOBEN
Nach der Revision der kommunalen Richtplanung in den Jahren 2018 und 2019 hat sich der Gemeinderat in den letzten Monaten intensiv mit dem Rahmennutzungsplan auseinandergesetzt. In Zusammenarbeit mit dem Raumplanungsbüro Strittmatter Partner AG wurden das neue Baureglement sowie der Zonenplan sorgfältig behandelt und die bereits bekannten Anliegen der verschiedenen Grundeigentümer besprochen. Die Planungsinstrumente befinden sich derzeit in der kantonalen Vorprüfung. Kürzlich wurde die Gemeinde darüber informiert, dass im Zusammenhang mit einem Krankheitsfall auf Seiten des Raumplanungsbüros ein personeller Engpass entstanden ist. Zudem wurde von kantonalen Stellen signalisiert, dass der 2. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz (PBG), welches den Gemeinden zusätzliche fakultative Regelungen im kommunalen Baureglement ermöglichen soll, in absehbarer Zeit in die Vernehmlassung verabschiedet werden soll. Auch wenn die Weiterbearbeitung zusammen mit dem Raumplanungsbüro thematisiert wurde und vorbereitet wird, hat sich der Planungsausschuss unter Berücksichtigung der Umstände entschieden, das geplante Mitwirkungsverfahren zur Rahmennutzungsplanung zu verschieben. Demzufolge sind folgende Termine bis auf Weiteres abgesagt:
- Informationsveranstaltung, Dienstag, 27. Oktober 2020, 19.30 Uhr, Mehrzweckgebäude Niederhelfenschwil
- Kontaktstunde Lenggenwil, Donnerstag, 29. Oktober 2020, 19.30 Uhr, Mehrzweckgebäude Lenggenwil
- Kontaktstunde Zuckenriet, Freitag, 30. Oktober 2020, 19.30 Uhr, Aula Primarschule Zuckenriet
- Kontaktstunde Niederhelfenschwil, Montag, 2. November 2020, 19.30 Uhr, Mehrzweckgebäude Niederhelfenschwil