Der dritte Sessionstag - 4. Dezember 2024
Pünktlich um 08.30 Uhr eröffnete Kantonsratspräsidentin Barbara Dürr mit den Glückwünschen an zum Geburtstag an den Niederbürer Kantonsrat Christof Züger.
Danach wurde in die zweiten Lesungen folgender Geschäfte gewechselt:
22.24.07 II. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz
33.24.05 Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für Beiträge im Zusammenhang mit Belastungen durch per- und polyfluorierte Alkyl-verbindungen (PFAS) für die Jahre 2025 bis 2028
Beide Geschäfte wurden in der zweiten Lesung ohne Wortmeldung überwiesen und werden heute in den Schlussabstimmungen beschlossen. Damit kann den betroffenen Landwirten rasch geholfen werden.
Danach wurde mit folgenden Geschäften in das Geschäftsreglement des Kantonsrates gewechselt.
27.24.01 XXVI. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Motion mit verkürzter Bearbeitungsfrist)
27.24.02 XXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge)
27.24.03 XXVIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Zuständigkeiten der Rechtspflegekommission)
Beim XXVl. Nachtrag geht es um die Vereinfachung zu den Vorstössen, im speziellen Motionen, aus dem Parlament, der Zeitdauer bis zur Beantwortung der Regierung und der Parlamentsarbeit im allgemeinen. Die Vorschläge aus dem Präsidium, ergänzt mit einem Antrag der vorberatenden Kommission, wurden von der grossen Mehrheit gut aufgenommen, so dass diese auch entsprechend überwiesen wurde.
Der XXVll. Nachtrag gab schon mehr zu reden. Zuerst wurde Eintreten bestritten, so dass darüber abgestimmt werden musste. Mit dem 75 Ja-Stimmen wurde Eintreten beschlossen und das Geschäft kam in die Ratsdiskussion.
Im Hauptteil ging es darum, ob für die Entlöhnung der parlamentarischen Arbeit auch Beiträge an die berufliche Vorsorge bezahlt werden oder nicht? Bis dato war das weder beim Arbeitnehmer (Kantonsrätinnen und Räte) oder Arbeitgeber (Kanton) nicht der Fall. Dies mit dem Argument, der Kanton ist nicht der Arbeitgeber mit Weisungsrecht, sondern es ist lediglich ein Mandat. Allerdings ist und war dieses Mandat ab dem Minimalbetrag von 2300 AHV pflichtig. Ausnahme waren Räte und Rätinnen, welche beim Kanton angestellt sind und so automatisch in der Pflicht sind, die Beiträge in die berufliche Vorsorge zu zahlen. Die einen sagen nun, dass es eine versteckte Lohnerhöhung für die Ratsmitglieder ist, die anderen wollen damit einfach die gesetzlichen Vorgaben zur beruflichen Vorsorge umsetzen. Dazu gab es vor allem Seitens der SVP diverse Anträge (zu finden hier im Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen), die allesamt abgelehnt wurden. Das Präsidium empfahl Zustimmung in der ausgewogenen vorliegenden Fassung, welche auch von der vorberatenden Kommission so bestätigt wurde. Schlussendlich beschloss der Rat die Version mit der Einführung der BVG in der unveränderten Fassung des Präsidiums.
Dazu wurde von der SVP auch die Entschädigung für Präsidiumsmitglieder bei Weiterbildungen bekämpft, was aber die Ratsmehrheit nicht so sah und den Streichungsantrag klar ablehnten.
Der XXVlll. Nachtrag thematisiert die Aufgaben und Befugnisse der Rechtspflegekommission bei Rechtsfällen. Im Ersten zur Anklage gegen Mitglieder der Regierung, des Kantonsrates und der Gerichte. Im Folgenden ging es um die Befugnisse des Kantonsrates sowie um die Frage der Nebenbeschäftigung für hauptamtliche Richterinnen und Richter. Dieser Nachtrag war unbestritten und wurde vom Rat entsprechend überwiesen. Im folgenden Link Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen finden sie die Detailinformationen dazu.
Damit kam der Rat nun zu den Schlussabstimmungen der behandelten Geschäfte. Meist sind diese unbestritten und gehen ruhig über die Bühne, nicht so heute. Gleich für zwei Geschäfte war das Ratsreferendum angekündigt. Das heisst, das Volk soll an der Urne entscheiden können. Folgende Geschäfte kamen zur Schlussabstimmung.
22.24.03 V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
Zustimmung mit 72 Ja gegen 42 Nein bei 0 Enthaltungen
Hier ergriff die SVP das Ratsreferendum. Dazu braucht es 40 Stimmen die diesem Zustimmen, weshalb die SVP dies in eigener Stärke tun kann und auch so tat. Damit kommt es im kommenden Jahr zur Volksabstimmung zum Finanzausgleichsgesetz.
33.24.06 Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2025 bis 2028
Zustimmung mit 118 Ja gegen 0 Nein bei 0 Enthaltungen
22.24.04 IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben
Zustimmung mit 99 Ja gegen 18 Nein bei 0 Enthaltungen
22.24.05 III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung
Zustimmung mit 60 Ja gegen 42 Nein bei 10 Enthaltungen
Hier ergriffen SP und Grüne das Ratsreferendum. Unterstützt wurden sie von einer starken Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion, welche bereits in der Ratsdiskussion gegen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten stimmte. Resultat 50 Ja 57 Nein 0 Enthaltung. Damit sind die nötigen 40 Ja Stimmen erreicht und es kommt nächstes Jahr zur Volksabstimmung zu den Ladenöffnungszeiten im Kanton St.Gallen.
22.24.07 II. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz
Zustimmung mit 116 Ja gegen 0 Nein bei 0 Enthaltungen
33.24.05 Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für Beiträge im Zusammenhang mit Belastungen durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) für die Jahre 2025 bis 2028
Zustimmung mit 116 Ja gegen 0 Nein bei 0 Enthaltungen
Damit ist die Wintersession bereits am Vormittag des dritten Sessionstages fertig durchdiskutiert. Für einmal glänzte der Rat mit guter Effizienz. Man spürt, die Wahlen sind in weiter Ferne, es wird nicht für alles und jedes ein Vorstoss eingereicht und nicht jeder muss sich noch zu allem äussern.
Um 11:35 Uhr schloss Kantonsratspräsidentin Barbara Dürr die Wintersession 2024 mit den besten Grüssen für alle zur kommenden Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel.