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Gast-Kommentar
Kanton SG
02.12.2024
04.12.2024 13:24 Uhr

Bruno Cozzio kommentiert die Wintersession des Kantonsrats

Kantonsrat Bruno Cozzio kommentiert aus dem Kantonsrat. Bild: BC / jg
Vom 2. bis 4. Dezember trafen sich die Mitglieder des St.Galler Kantonsrats zur Wintersession 2024. Dabei standen die folgenden Themen im Brennpunkt: Hilfe für PFAS-Betroffene, Budget 2025, Kantonsgericht, Lotteriefonds und die Ladenöffnungszeiten. Kantonsrat Bruno Cozzio aus Uzwil kommentiert das Wichtigste aus seiner Sicht.

Der dritte Sessionstag - 4. Dezember 2024

Pünktlich um 08.30 Uhr eröffnete Kantonsratspräsidentin Barbara Dürr mit den Glückwünschen an zum Geburtstag an den Niederbürer Kantonsrat Christof Züger.

Danach wurde in die zweiten Lesungen folgender Geschäfte gewechselt:

22.24.07 II. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz

33.24.05 Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für Beiträge im Zusammenhang mit Belastungen durch per- und polyfluorierte Alkyl-verbindungen (PFAS) für die Jahre 2025 bis 2028

Beide Geschäfte wurden in der zweiten Lesung ohne Wortmeldung überwiesen und werden heute in den Schlussabstimmungen beschlossen. Damit kann den betroffenen Landwirten rasch geholfen werden.

Danach wurde mit folgenden Geschäften in das Geschäftsreglement des Kantonsrates gewechselt.

27.24.01 XXVI. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Motion mit verkürzter Bearbeitungsfrist)

27.24.02 XXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge)

27.24.03 XXVIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Zuständigkeiten der Rechtspflegekommission)

Beim XXVl. Nachtrag geht es um die Vereinfachung zu den Vorstössen, im speziellen Motionen, aus dem Parlament, der Zeitdauer bis zur Beantwortung der Regierung und der Parlamentsarbeit im allgemeinen. Die Vorschläge aus dem Präsidium, ergänzt mit einem Antrag der vorberatenden Kommission, wurden von der grossen Mehrheit gut aufgenommen, so dass diese auch entsprechend überwiesen wurde.

Der XXVll. Nachtrag gab schon mehr zu reden. Zuerst wurde Eintreten bestritten, so dass darüber abgestimmt werden musste. Mit dem 75 Ja-Stimmen wurde Eintreten beschlossen und das Geschäft kam in die Ratsdiskussion.
Im Hauptteil ging es darum, ob für die Entlöhnung der parlamentarischen Arbeit auch Beiträge an die berufliche Vorsorge bezahlt werden oder nicht? Bis dato war das weder beim Arbeitnehmer (Kantonsrätinnen und Räte) oder Arbeitgeber (Kanton) nicht der Fall. Dies mit dem Argument, der Kanton ist nicht der Arbeitgeber mit Weisungsrecht, sondern es ist lediglich ein Mandat. Allerdings ist und war dieses Mandat ab dem Minimalbetrag von 2300 AHV pflichtig. Ausnahme waren Räte und Rätinnen, welche beim Kanton angestellt sind und so automatisch in der Pflicht sind, die Beiträge in die berufliche Vorsorge zu zahlen. Die einen sagen nun, dass es eine versteckte Lohnerhöhung für die Ratsmitglieder ist, die anderen wollen damit einfach die gesetzlichen Vorgaben zur beruflichen Vorsorge umsetzen. Dazu gab es vor allem Seitens der SVP diverse Anträge (zu finden hier im Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen), die allesamt abgelehnt wurden. Das Präsidium empfahl Zustimmung in der ausgewogenen vorliegenden Fassung, welche auch von der vorberatenden Kommission so bestätigt wurde. Schlussendlich beschloss der Rat die Version mit der Einführung der BVG in der unveränderten Fassung des Präsidiums.

Dazu wurde von der SVP auch die Entschädigung für Präsidiumsmitglieder bei Weiterbildungen bekämpft, was aber die Ratsmehrheit nicht so sah und den Streichungsantrag klar ablehnten.

Der XXVlll. Nachtrag thematisiert die Aufgaben und Befugnisse der Rechtspflegekommission bei Rechtsfällen. Im Ersten zur Anklage gegen Mitglieder der Regierung, des Kantonsrates und der Gerichte. Im Folgenden ging es um die Befugnisse des Kantonsrates sowie um die Frage der Nebenbeschäftigung für hauptamtliche Richterinnen und Richter. Dieser Nachtrag war unbestritten und wurde vom Rat entsprechend überwiesen. Im folgenden Link Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen  finden sie die Detailinformationen dazu.

Damit kam der Rat nun zu den Schlussabstimmungen der behandelten Geschäfte. Meist sind diese unbestritten und gehen ruhig über die Bühne, nicht so heute. Gleich für zwei Geschäfte war das Ratsreferendum angekündigt. Das heisst, das Volk soll an der Urne entscheiden können. Folgende Geschäfte kamen zur Schlussabstimmung.

22.24.03 V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
Zustimmung mit 72 Ja gegen 42 Nein bei 0  Enthaltungen
Hier ergriff die SVP das Ratsreferendum. Dazu braucht es 40 Stimmen die diesem Zustimmen, weshalb die SVP dies in eigener Stärke tun kann und auch so tat. Damit kommt es im kommenden Jahr zur Volksabstimmung zum Finanzausgleichsgesetz.

33.24.06 Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2025 bis 2028
Zustimmung mit 118 Ja gegen 0 Nein bei 0 Enthaltungen

22.24.04 IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben 
Zustimmung mit 99 Ja gegen 18 Nein bei 0 Enthaltungen

22.24.05 III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung 
Zustimmung mit 60 Ja gegen 42 Nein bei 10 Enthaltungen

Hier ergriffen SP und Grüne das Ratsreferendum. Unterstützt wurden sie von einer starken Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion, welche bereits in der Ratsdiskussion gegen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten stimmte. Resultat 50 Ja 57 Nein 0 Enthaltung. Damit sind die nötigen 40 Ja Stimmen erreicht und es kommt nächstes Jahr zur Volksabstimmung zu den Ladenöffnungszeiten im Kanton St.Gallen.

22.24.07 II. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz 
Zustimmung mit 116 Ja gegen 0 Nein bei 0 Enthaltungen

33.24.05 Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für Beiträge im Zusammenhang mit Belastungen durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) für die Jahre 2025 bis 2028 
Zustimmung mit 116 Ja gegen 0 Nein bei 0 Enthaltungen

Damit ist die Wintersession bereits am Vormittag des dritten Sessionstages fertig durchdiskutiert. Für einmal glänzte der Rat mit guter Effizienz. Man spürt, die Wahlen sind in weiter Ferne, es wird nicht für alles und jedes ein Vorstoss eingereicht und nicht jeder muss sich noch zu allem äussern.

Um 11:35 Uhr schloss Kantonsratspräsidentin Barbara Dürr die Wintersession 2024 mit den besten Grüssen für alle zur kommenden Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel.

Einladung zum Sessionshöck:
Was lief im Kantonsrat?

Die Mitte lädt im Anschluss an die Herbstsession ein zum Sessionshöck, an welchem Kantonsrätinnen und Kantonsräte der Mitte präsent sein werden und von den Geschäften berichten.
Alle Interessierten sind am Mittwoch, 4. Dezember 2024, um 19:30 Uhr im Restaurant Grünegg in Zuzwil willkommen.

Der zweite Sessionstag - 3. Dezember 2024

Pünktlich um 08:30 Uhr waren alle Ratsmitglieder aus dem ganzen Kanton bereit zum zweiten Sitzungstag, welcher durch die Präsidentin eröffnet wurde.
Gleich zu Beginn wurden die zwei als dringlich eingereichten Interpellationen 51.24.98 Aufforderung an den Bundesrat zum Handeln im Asylbereich und 51.24.99 Für funktionierende Nationalstrassen im Kanton St.Gallen die Frage der Dringlichkeit geklärt. Vom Rat wurden beide Interpellationen mit klarem Mehr die Dringlichkeit abgesprochen, so dass sie als normale Interpellationen in der nächsten Session behandelt werden.

Nun wurde in das erste Gesetzesgeschäft gewechselt. Mit der Thematik PFAS wurde für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe und deren Menschen ein sehr wichtiges Thema angesprochen. Die Namen der Geschäfte wie folgt; 22.24.07 II. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz und 33.24.05 Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für Beiträge im Zusammenhang mit Belastungen durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) für die Jahre 2025 bis 2028.

Die Betroffenheit wurde der Kommission beim Besuch eines Bauernbetriebes mit PFAS-Belastung sofort klar und Hilfe muss rasch, gezielt und in ausreichender Form sein. Die maximalen Zahlungen an die Betriebe wurde von der Kommission auf Fr. 200'000.00 erhöht und gesamthaft sind in einer ersten Tranche 5 Mio. Franken gesprochen worden. Der Rat stimmte diesem Antrag der Kommission klar zu. Zusätzlich wurde ein Auftrag der Mitte-EVP-Fraktion, der FDP und der SVP Fraktion angenommen, der eine klare Strategie verlangt, die Forschung vorantreibt und Zusammenarbeit mit allen Partnern, vor allem mit den Betroffenen Landwirten zu suchen ist. Ziel ist, dass die Beiträge des Kantons so eingesetzt werden können, dass die Betriebe möglichst rasch wieder auf ihren Böden produzieren können ohne die Gefahr, dass ihre Produkte mit PFAS belastet sind. Auch dieser Antrag wurde von Rat klar angenommen. Der Auftrag der Ratslinken, welcher will, dass die Regierung in Bern anfragt, bis wann der Bund braucht um zu Handeln, wurde abgelehnt. Dies hat aber die Regierung bereits gemacht und so bringt ein zusätzliches Schreiben nach Bern schlicht nichts. Die Mitte-Präsidentin Franziska Steiner betonte dies auch und führte aus, dass es klar besser ist, dass die Kantone jetzt zusammen arbeiten, Lösungen suchen und so in Bern stark auftreten können.
Leider wurde in diesem Geschäft von vielen Ratsmitgliedern mit viel Worten Voten eingebracht, die nichts bringen. Nützen wird den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben und den Konsumentinnen und Konsumenten, die regionale Lebensmittel essen wollen, das jetzt gehandelt wird, einerseits im Sinn der Vorlage und vor allem auch im Sinn des gesprochenen Auftrages aus den bürgerlichen Fraktionen.

Nach dieser mit Emotionen geladenen Diskussion wurde im Wechsel mit den laufenden Geschäften in verschiedene untenstehende Wahlgeschäfte gewechselt.

15.24.02 Ersatzwahl in das Kantonsgericht der Amtsdauer 2023/2029 (ein hauptamtliches Mitglied) Ives Hiltebrand aus Schmerikon wurde mit 110 Stimmen klar gewählt.

15.24.02 Ersatzwahl in das Kantonsgericht der Amtsdauer 2023/2029 (ein nebenamtliches Mitglied) Benjamin Strässle aus St.Gallen wurde bei einer tiefen Stimmbeteiligung mit 58 Stimmen gewählt.

15.24.02A Ersatzwahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Kantonsgerichtes der Amtsdauer 2023/2025. Claudia Wetter aus Bazenheid wurde 89 Stimmen gewählt.

15.24.02A Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Kantonsgerichtes der Amtsdauer 2025/2027. Claudia Wetter aus Bezenheid wurde mit 88 Stimmen gewählt.

17.24.04A Genehmigung der Wahl eines Mitglieds des Kantons St.Gallen im Hochschulrat der Ost, Ostschweizer Fachhochschule der Amtsdauer 2024/2028. Die Wahl von Agnes Leu wurde mit 84 Stimmen klar bestätigt.

Nun kommt der grosse Brocken Budget 2025 ( 33.24.03 ), das Hauptgeschäft dieser Wintersession (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen direkte Link)

Bei einem Budget von gut 6 Milliarden Franken budgetiert die Regierung mit einem Minus von gut 43 Mio. Franken und dies bei gleichbleibendem Staatssteuerfuss. Gut 200 Mio. Franken wäre das Minus, würde nicht noch Geld aus den noch gut gefüllten Reserven eingeschossen werden. Diverse Sonderkredite wie z.B. 51 Mio. Frankeen für die Förderung erneuerbarer Energie wurden von der Finanzkommission (Fiko) gutgeheissen. Der Rat folgte diesen Anträgen. Das Budget wurde mit kleineren Anpassungen genehmigt, obwohl eine gewisse Ernüchterung über die Zahlen herrscht. Obwohl seit zwei Jahren ein klares Minus budgetiert wird, macht die Regierung keine Anstrengungen zu sparen oder Mittel anderweitig zu beschaffen. Dass dabei die Rechnung 2024 schlechter als budgetiert ausfallen wird, ist ein zusätzlicher Minuspunkt. Darum sah sich die FiKo in der Pflicht einzugreifen. Verschiedene von der Fiko vorgenommenen Massnahmen werden greifen, reichen aber sicher nicht. Deshalb beantragt die Fiko auch, dass die Regierung im Finanzplan 2026 bis 2028 aufzeigen soll, wie die Kantonsfinanzen wieder ins Lot kommen. Dieser Antrag wurde vom Rat auch klar genehmigt.

Unglücklich der Entscheid zum Teuerungsausgleich, welcher in der Öffentlichkeit und beim Personal Unverständnis auslöste. Die Regierung nahm den Augustwert, muss sie ja, da sie das Budget im August fertig stellen muss und in den politischen Prozess gibt. Im Personalgesetz steht aber klar, dass der Oktoberwert massgebend ist. Ob das sinnvoll ist, kann hinterfragt werden, aber an diesen hielt sich die Finanzkommission. Ob dies auch bei umgekehrten Teuerungszahlen so gewesen wäre, darf mit einer gewissen Kritik am Entscheid durchaus hinterfragt werden. Immerhin wurde die Teuerung von 0.6% vom Oktober voll aufgenommen. Dazu wurden der strukturelle Personalbedarf von 0.4% und die individuellen Lohnmassnahmen von 0.6% voll gewährt.

Zwei Anträge der Ratslinken zur Teuerung und zum strukturellen Personalbedarf wurden abgelehnt und auch der Antrag zu den Amtsärzten aus den Reihen der Fachleute Gesundheit im Rat und einer zum Amtsgericht Uznach aus SVP-Kreisen wurde abgelehnt. Mit den beschlossenen Anpassungen ist das budgetierte Minus für das Jahr 2025 noch bei gut 34 Mio. Franken.

Zusammenfassend muss erwähnt sein, dass die Zukunftsaussichten für den Kanton nicht gut aussehen, auch weil die Ressourcenkraft des Kantons nachgelassen hat. Keine gute Entwicklung. Deshalb müssen die strukturellen Massnahmen im Finanzbereich angegangen werden. Dass keine Hauruck-Übungen nötig sind, ist sehr gut. Denn der der Kanton verfügt noch über gute Reserven von 900 Mio. Franken und ist netto schuldenfrei. Also ist der Antrag der Fiko zum Finanzplan 2026-2028 der richtige Ansatz: geplant und überlegt die Kantonsfinanzen wieder ins Lot zu bringen. Ich verzichte auf noch mehr Information und verweise auf den Link zum Budget im Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen. In der Gesamtabstimmung wurde das Budget mit 116 Ja Stimmen ohne Gegenstimme bewilligt.

Speziell in dieser Budgetdebatte war das Thema Klassenlehrerentlastung um eine Stunde, die der Bildungsrat beschlossen hat. Kostenmässig betrifft das nicht den Kanton, sondern die im Bildungswesen schon sehr stark belasteten Gemeinden. Dies sollte kostenneutral sein und damit hätte eine Stunde im Unterricht gestrichen werden müssen, damit dies dann so wäre. Der Vorschlag, was gestrichen werden soll, kam vom Bildungsrat allerdings nicht. So hat nun die Fiko entsprechend Druck gemacht und der Bildungsrat muss nun entscheiden, so dass diese Entlastung im kommenden Schuljahr auch wirklich kostenneutral gemacht werden kann. Auch wird dem Bildungsrat nahegelegt, in Zukunft mit der Basis besser zu kommunizieren und die Zusammenarbeit vor Massnahmen mit solcher Wirkung zu suchen. Der Bildungsrat wird am 18. Dezember entscheiden und die Regierung wird diesen Vorschlag an der Sitzung vom 7. Januar entsprechend beschliessen.

Als nächstes Geschäft um Finanzen steht das Geschäft 34.24.02, Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2024 (2.Teil) an. Die Fiko beantragt, den Betrag um Fr. 32'000.00 zu erhöhen, so dass der Beitrag an den Verein Chössi-Theater Lichtensteig ausbezahlt werden kann. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Zwei Anträge der SVP zur Streichung der Beiträge an den Skilift Verein Geiler Block in St.Gallen und an den Klangweg im Toggenburg für das Resonanzzentrum Peter Roth wurden vom Rat einerseits angenommen (Verein Geiler Block, St.Gallen) und andererseits abgelehnt (Verein Klangwelt Toggenburg). Im nachfolgendem Link (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen) finden sie alle Informationen zu den Beiträgen an die verschiedenen Institutionen.

Nach den ausgiebigen Diskussionen wechselte der Rat unter der Führung des Vicepräsidenten in die parlamentarischen Vorstösse.

Die Motion 42.24.09, Bürokratie abbauen – Kaminfegerwesen liberalisieren. Noch ist das Kaminfegerwesen an die Gemeinden angehängt, das bedeutet, jede Gemeinde bestimmt einen zuständigen Kaminfeger für ihr Gemeindegebiet. Dieser führt dann auch die entsprechende Kontrolle der Heizungen für die Gemeinde, auch wenn andere Kaminfeger die Heizung unterhalten. Dies kostete jeden, der eine Heizung mit Unterhaltspflicht durch den Kaminfeger hat, neben den normalen Reinigungskosten nochmals je nach Gemeinde bis gegen Fr. 30.00. Das Gesamte soll nun komplett liberalisiert werden. Jeder kann den Kaminfeger oder die Kaminfegerin wählen wie sie/er will und die Gemeinden müssen das Controlling neu organisieren und selber machen. Der Rat sah das in der Mehrheit so wie die Motionäre und folgte der Empfehlung der Regierung auf Eintreten und Gutheissung.

In der Standesinitiative 41.24.08, Rückkehr der wehrpflichtigen Ukrainer zur Verteidigung ihres Heimatlandes geht es schlicht darum, wehrpflichtige Ukrainer wieder zurück in ihr Heimatland zu schicken. Die Mehrheit des Rates ist nicht der Ansicht, dass dies der Kanton St.Gallen anstossen muss und auch die Regierung war dieser Meinung, indem sie Nichteintreten empfahl. Das ist ein Thema, dass in Bern ohne Anstossen des Kantons St.Gallen geklärt und entschieden werden muss und wird, weil schon eine wortgleiche Motion im Nationalrat eingereicht ist.

Zum Schluss des zweiten Ratstages kamen noch einmal sieben Interpellationen in den Rat, diesmal aus dem Volkswirtschaftsdepartement und dem Gesundheitsdpartement. Diese wurden durch die Thematik Wolf auch mit gewissen Emotionen bereichert und in den Antworten konnten die Sachkompetenzunterschiede der Motionärinnen und Motionäre gut unterschieden werden. 

Um 16:42 Uhr schloss die Ratspräsidentin mit den besten Wünschen zur sicheren Heimfahrt den zweiten Sitzungstag und erinnerte an den Sitzungsbeginn des dritten Tages, am Mittwoch um 08.30 Uhr.

Der erste Sessionstag - 2. Dezember 2024

Pünktlich um 14.00 Uhr eröffnet Kantonsratspräsidentin Barbara Dürr die Wintersession in St.Gallen. Nach einführenden Worten startete sie mit den Kommissionsbestellungen durch die Fraktionen für sieben Kommissionen bis zur nächsten Session im März 2025.
Selten werden in den zweiten Lesungen Wortmeldungen gemacht. Diesmal war das dafür umso intensiver der Fall. Im V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz will die SVP den einmaligen Sonderbeitrag von 3.7 Mio Franken zu Gunsten der Stadt St.Gallen streichen. Dazu braucht es einen Rückkommensantrag zum Geschäft.  Dieser Rückkommensantrag scheiterte nach längerer Diskussion im Rat mit 42 Ja- gegen 71 Nein-Stimmen relativ klar. Das Geschäft wird aber möglicherweise in der Schlussabstimmung als Ratsreferendum der SVP nochmals zu reden geben.

Das Geschäft 22.24.04, lX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben blieb ohne Erwähnung und das Geschäft 22.24.05, lll. Nachttrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung wird wohl in der Schlussabstimmung, wo bereits ein Ratsreferendum angekündigt ist, noch zu diskutieren geben.

Einen langen Titel trägt das Geschäft 24.24.01Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die BVG und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin. Das Controlling und die Administration werden in der neuen Form vereinfacht und günstiger, dafür wird die Nähe zum einzelnen Mitarbeitenden wohl kleiner und darauf muss sicher geachtet werden. Dieses Geschäft ist aber trotzdem unbestritten und so wird der Kanton St.Gallen dieser interkantonalen Vereinbarung in Form einer öffentlich-rechtliche Anstalt beitreten.

Mit dem Geschäft 22.24.06, lll.Nachtrag zum Personalgesetz kam ein relativ unspektakulärer Gesetzesnachtrag in den Rat. Die klare Strukturierung des Kantons im Bereich Personal in zwei Gefässen war allgemein anerkannt, einzig die Ratslinke wollte die Vermischung von Referenzfunktionskommission und Sozialpartnergespräch erreichen. Die Ratsmehrheit entschied sich aber für den von der Regierung und der vorberatenden Kommission vorgeschlagene klare Trennung, Referenzfunktionskommission klärt die Funktionen und deren Stufeneinteilung, die Sozialpartnergespräche regeln die personellen Anliegen auch einzelner. Die Löhne auch bei Einsprachen zur persönlichen Stufen- und Funktionseinteilung sollen gem. RR Marc Mächler durch die kantonale Schlichtungsstelle bearbeitet werden. Hier wurde man sich nicht einig ob dies rechtlich wirklich korrekt ist oder ob ein anderes Gefäss nötig ist. Dies wird durch die Regierung bis zur 2. Lesung im März 2025 aufgearbeitet und dann der vorberatenden Kommission zum Antrag an den Kantonsrat vorgelegt. Mit dieser Klärung und den beschlossenen Neuerungen wird der Weg für eine klare Organisation und auch für die Möglichkeit frei, als Kanton einheitlicher aufzutreten, Personalressourcen innerhalb der Departemente besser auszutauschen und den Bedürfnissen der Mitarbeitenden des Kantons gerecht zu werden.

Mit dem Xl. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richter, Geschäft Nr. 23.24.01, stellte sich auch die Frage, wie das St.Galler Kantonsgericht entlastet werden kann. Neben zwei neuen Richtern sieht der Rat, dass die Digitalisierung und der Umgang mit Entscheiden im Ausländerwesen zwei Möglichkeiten sind, um weitere Ressourcen zu sparen. Die Digitalisierung muss vorangetrieben werden, dazu hat die Mitte einen entsprechenden Auftrag geschrieben. Dieser wurde jedoch trotz der Erkenntnis aller zur Digitalisierung der Gerichte nicht angenommen. Bei Ausweisungen sollen die rechtlichen Wege vereinfacht werden. Dazu schrieb die SVP eine dringliche Standesinitiative, welche in dieser Form rechtlich nicht durchsetzbar ist, da sie nationales und internationales Recht verletzt. Lösungsorientierter ist der Vorschlag der Mitte-EVP-Fraktion. Beide finden sie im Ratsinformationssystem (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen), so dass ich hier auf den detaillierten Wortlaut verzichte. Diese Standesinitiativen werden im Rat aber erst zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert.

Unspektakulär ist die Berichterstattung 2024 der Vertretung des Kantonsrates in der internationalen Parlamentarischen Bodensee-Konferenz (Herbsttagung). Verschiedene Themen vor allem im Bereich Energie inklusive der günstigen Herstellung von Wasserstoff mit Reststrom und die Fördermöglichkeiten aller erneuerbaren Energieträger waren neben vielem anderen Themen die Hauptgesprächspunkte. Sinnvoll erscheint dem Rat auf jeden Fall der internationale Austausch rund um den Bodensee auch als eine Wohn- und Wirtschaftsregion. Der Bericht wurde einstimmig gut geheissen.

Mit dem Wechsel in die parlamentarischen Vorstösse übernimmt Kantonsratsvicepräsident Walter Freund die Ratsführung.

Motion 42.24.10, kein Rechtsanwalt / keine Rechtsanwältin ohne Patent. Diese Motion will schlicht und einfach rechtlich festlegen, dass Anwälte und Anwältinnen, wenn ihnen das Patent entzogen ist, keine anwaltlichen Aufträge mehr erfüllen dürfen und den Anwaltstitel während dieser Zeit verlieren. Dies wurde in einem Gerichtsverfahren durch einen Anwalt bestritten, am Bundesgericht aber bestätigt. Dennoch müssen im kantonalen Recht Anpassungen gemacht werden. Dies sieht die Regierung ebenfalls so und empfiehlt Gutheissung mit geändertem Wortlaut. Die Mitte-EVP-Fraktion ist erfreut über die Gutheissung und akzeptiert den im Sinn gleichen,  geänderten Wortlaut. Der Rat folgte der Mitte-EVP-Fraktion und der Regierung und hiess die Motion gegen die Stimmen der SVP mit 69 Ja gegen 41 Nein gut. Damit werden die gesetzlichen Grundlagen entsprechend angepasst.

Motion 42.24.11, Kommerzielles Unterschriftensammeln im Kanton St.Gallen verbieten. Die Motionäre wollen das professionelle Sammeln von Unterschriften verbieten, da dies das Vertrauen in die Politik und die Abläufe beim Sammeln von Unterschriften schwächt. Obwohl es diesbezüglich im Kanton St.Gallen noch nie ein Problem gab, möchten die Motionäre dies mit einem Verbot verunmöglichen. Ein Verbot nur auf kantonaler Ebene scheint hier aber nicht sinnvoll. Dies sieht die Regierung so und verweist auch auf die ständige Digitalisierung auch beim Sammeln von Unterschriften hin. Damit wird das Controlling durch die notwendige Anmeldung mit der elektronischen Identitätskarte einfacher und ein doppeltes Unterschreiben verunmöglicht. Die Mehrheit des Rates folgte den Argumenten der Regierung und trat nicht auf die Motion ein.

Zum Schluss wurden noch in die Interpellationen aus verschiedenen Departementen gewechselt. Hier (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen) finden sie die entsprechenden Erläuterungen dazu. Insgesamt wurden noch 13 Interpellationen aus dem Bildungsdepartementes, des Departementes des Innern, der Staatskanzlei, des Finanzdepartementes sowie des Bau- und Umweltdepartementes erledigt.

Kurz nach 18:00 Uhr schliesst die Präsidentin den ersten Sitzungstag und wünscht allen eine gute Heimkehr. Der 2. Sitzungstag beginnt am Dienstagmorgen, 3. Dezember 2024, wie gewohnt um 08:30 Uhr im Ratssaal in St.Gallen.

 

Bruno Cozzio, Kantonsrat Die Mitte, Henau (Gemeinde Uzwil)