Mit der Zulassung eines oder mehrerer Impfstoffe gegen Covid-19 wird in Kürze gerechnet. Nach erfolgter Zulassung wird sich der Kanton St.Gallen an die nationalen Impfempfehlungen halten und gemäss der Impfstrategie des Bundes mit dem Impfen von spezifischen Zielgruppen beginnen.
Impfungen sind in der Schweiz freiwillig – auch für Covid-19 wird es im Kanton St.Gallen keine Impfpflicht geben. Dagegen setzt der Kanton auf umfassende Informationen. In kurzen Videoclips werden auf www.sg-impft.ch die häufigsten Fragen rund um die Corona-Impfung beantwortet.
Ältere Menschen mit Vorerkrankungen zuerst
Die Impfung gegen Covid-19 kann vor einer Erkrankung und schweren
Krankheitsverläufen schützen und so die Krankheitslast in der Gesundheitsversorgung reduzieren. Da aktuell noch nicht bekannt ist, ob auch das Ansteckungs- und Übertragungsrisiko mit einer Impfung tiefer ist, bleiben die Hygiene- und Verhaltensregeln auch weiterhin wichtig und können durch die Impfung vorerst nicht ersetzt werden.
Zur Zielgruppe gehören neben den besonders gefährdeten älteren Menschen mit Vorerkrankungen auch das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonen von besonders gefährdeten Menschen. Für die breite Bevölkerung wird die Impfung voraussichtlich erst in einigen Monaten zur Verfügung stehen.
Impfen der Bevölkerung in drei Phasen
Der Kanton möchte das Impfen niederschwellig anbieten. In erster Linie sollen sich Personen deshalb über bestehende medizinische Strukturen impfen lassen können. Der Kanton verfolgt eine nachhaltige und längerfristige Strategie zum bestmöglichen Schutz der Bevölkerung. Auf grosse Impfzentren in Messe- oder Turnhallen verzichtet der Kanton
zumindest zu Beginn.
Die Ausrollung der Impfungen wird gestaffelt erfolgen, da zu Beginn voraussichtlich nur wenig Impfstoff zur Verfügung stehen wird: