Die verschärften Massnahmen gelten ab Samstag 12. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen sind zwischen 19 und 6 Uhr geschlossen
- Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis 23 Uhr offen haben
- Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen sind an Sonn- und landesweiten Feiertagen zu
- Restaurants und Bars dürfen an Sonn- und Feiertagen offen bleiben
- Am 24. Dezember und für Silvester ist erst ab 1 Uhr Sperrstunde
Ausnahme: Kantone mit günstiger Entwicklung
- Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten
- Voraussetzung ist, dass sich der Reproduktionswert während mindestens sieben Tagen unter 1 befindet
- Die Fälle der letzten 7 Tage pro 100'000 Einwohner müssen während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt bleiben
- Es müssen im Kanton genügend Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein
- Wenn ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten will, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen
Veranstaltungen
- Öffentliche Veranstaltungen sind verboten
- Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt
- Religiöse Feiern (bis max. 50 Personen) sind erlaubt
- Beerdigungen müssen im Familien- und engen Freundeskreis stattfinden
- Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen sind erlaubt